Erstkontakt-Akademie

Wissen für moderne B2B-Kaltakquise


Datenschutzgrundverordnung DSGVO und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG

Hier findest du praktische Erläuterungen zur DSGVO, zum UWG und zur rechtssicheren Ansprache von Unternehmen.

DSGVO und UWG in der Kaltakquise: So haben wir 200 Unternehmen rechtssicher kontaktiert

Viele Vertriebsmitarbeiter vermeiden Kaltakquise aus Angst vor DSGVO-Verstößen.

Dabei lassen sich viele Risiken durch transparente Kommunikation reduzieren.

Woher kamen unsere Daten?

Alle Kontaktdaten wurden aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen recherchiert.

Insbesondere nutzten wir Das Örtliche.

Dadurch konnten wir jederzeit erklären, woher die Kontaktdaten stammen.

Transparenz im Gespräch

Bereits im Einstiegssatz erläuterte ich die Herkunft der Kontaktdaten.

Dies sorgte regelmäßig für eine entspannte Gesprächsatmosphäre.

Warum wir vor dem Angebot um Erlaubnis baten

Ein wichtiger Bestandteil unseres Vorgehens war die Frage:

"Darf ich Ihnen kurz erklären, warum ich anrufe?"

Erst nach Zustimmung wurde das Angebot vorgestellt.

Damit erhielt die angesprochene Person die Möglichkeit, die Gesprächsrichtung selbst mitzubestimmen.

Dokumentation

Da das Projekt auf 200 Kontakte begrenzt war, genügte eine strukturierte Excel-Liste.

Dokumentiert wurden:

  • Kontaktversuche

  • Gesprächsergebnisse

  • Rückmeldungen

  • Follow-up Aktivitäten

Warum Follow-up per E-Mail sinnvoll war

Bei Interesse baten wir um die geschäftliche E-Mail-Adresse.

Anschließend wurde das Angebot schriftlich übermittelt.

Fazit

DSGVO und UWG bedeuten nicht das Ende der Kaltakquise.

Entscheidend sind Transparenz, Dokumentation und ein respektvoller Umgang mit den angesprochenen Personen.

👉 Wenn du Kaltakquise betreibst, solltest du die Grundlagen von DSGVO und UWG kennen. In meinem Kurs zeige ich die für die B2B-Kaltakquise relevanten Regeln praxisnah und verständlich.

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